Unsere Leistungen

MieterVerwaltung

Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für Mietobjekte und sind der Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter. 

Sie besitzen Immobilien und suchen einen kompetenten Verwalter?

Sie haben Ihn gefunden !

Die Verwaltung fremden Eigentums ist seit dem Jahr 1990 ein fester Bestandteil unserer Verwaltertätigkeit.

Unsere käufmännischen Mitarbeiter verfügen über eine solide Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bzw. Immobilienkaufmann. Sie werden in regelmäßigen Abständen durch IVD-Lektoren, Rechtsanwälte und Steuerberater geschult und besuchen entsprechende Fachseminare. Weiterhin sind im Unternehmen 6 Hausmeister zur Betreuung der verwalteten Objekte fest eingebunden.

Die Zugehörigkeit unseres Unternehmens zum Immobilienverband Deutschland ist für uns Verpflichtung, da die Betreuung der derzeitigen Miet- und Eigentumswohnungen, viele davon bereits seit mehr als 18 Jahren, eine fachgerechte Tätigkeit verlangt. 

Wohnungseigentümer wünschen sich eine professionelle Verwaltung, Wohnungen zum Wohlfühlen, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Dieser Aufgabe fühlen wir uns gewachsen. Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für Mietobjekte und sind der Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter.

Dies umfasst konkret folgende Leistungen:

 

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Übergabe und Abnahme der Wohnungen bei Mieterwechsel mit Erstellung eines Übergabe-/Abnahmeprotokolls
  • Überwachung der Mietzahlungen und des Zahlungsverkehrs des betreffenden Objektes
  • Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
  • Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnungen für die Eigentümer
  • Führung der gesamten Korrespondenz mit den Mietern
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
  • Abschluss und Kontrolle der objektbezogenen Verträge (Versicherungen, Wartungsverträge etc.)
  • Reparaturabwicklung
  • Zusammenarbeit mit Bauingenieuren
  • Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites

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