Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Schnabel-Immobilien GmbH & Co. KG
Das Anfordern unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung (Maklervertrag). Das Verwenden unserer Angebote bedeutet akzeptieren unserer nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen. Eine Vermittlungsgebühr wird von uns nur im Erfolgsfall, also bei Vertragsabschluß, für das vermittelte bzw. nachgewiesene Objekt erhoben, jedoch auch wenn bei Abschluß des Rechtsge- schäftes der Maklerauftrag bereits erloschen war.
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftrag- geber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadens- ersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung sind vorbehalten.
Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfänger wirtschaftlich das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen, ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei ist ohne Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Abschluß solcher Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsabkommen.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag später rückgängig gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig bei notariellem Kaufabschluß bzw. bei Vertragsabschluß. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer- bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet, insofern nehmen wir für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung. Falls nicht anders vereinbart, gilt die folgende ortsübliche Maklergebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehr- wertsteuer (MwSt.)
Die ortsübliche Maklergebühr beträgt:
a) bebaute und unbebaute Grundstücke | 7,14 % des Kaufpreises | incl. MwSt. |
b) Eigentumswohnungen | 7,14 % des Kaufpreises | incl. MwSt. |
c) Mietobjekte, zu Wohnzwecken dienend | 2 Monatsmieten | zzgl. MwSt. |
d) Mietobjekte, nicht zu Wohnzwecken dienend | ||
bis zu 2 Jahren | 2 Monatsmieten | zzgl. MwSt. |
2 – 5 Jahre | 3 Monatsmieten | zzgl. MwSt. |
5 – 10 Jahre | 4 % der Zehnjahresmiete | zzgl. MwSt. |
Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler dieses unter Angabe der Quelle innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Angebots mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
Obige Bedingungen gelten auch für mündlich bzw. telefonisch erfolgte Angebote. Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler schriftlich bestätigt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers.