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Oft gefragt (FAQ)

Auf dieser Seite haben wir die meist gestellten Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Um die Seite übersichtlich zu gestalten, sehen Sie zunächst nur die Fragen.  Klicken Sie einfach auf das Pluszeichen um die Antwort auf die entsprechende Frage zu öffnen.

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Kabelanschluss: Senderumzug am 4. Mai 2023

Der Kabelanschluss von infocity Rostock, der zur Grundausstattung Ihrer Wohnung gehört,
liefert seit mehr als 30 Jahren zuverlässig mehr als 100 TV- und über 80 Radioprogramme und
ermöglich seit mehr als 20 Jahren den Zugang ins Internet mit Highspeed und telefonieren
per Festnetzanschluss.
Damit über den Kabelanschluss auch weiterhin die immer größer werdenden Datenmengen
zuverlässig und gigaschnell transportiert werden können, räumt das Rostocker Unternehmen
im Netz auf.

In den Morgenstunden des 4. Mai 2023, ziehen mehr als 40 unverschlüsselte und 20 PayTV Sender auf eine andere Frequenz um. Darunter lokale Sender wie tv.rostock und MV1, aber
auch mehrere RTL-Sender, Sat.1, Sport1 und DMAX.

Notfalls hilft ein Sendersuchlauf
Die meisten Rostocker werden davon nichts bemerken, denn moderne Fernseher erkennen
die Frequenzänderung von allein. Falls nicht, hilft ein Sendersuchlauf.

 

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Meine Lebensumstände verändern sich. Was muss ich tun?

Beim Ein- oder Auszug des Partners oder beim Tod eines Partners bedarf es einer zeitnahen Mitteilung an den VerwalterDer Mietvertrag muss eventuell geändert werden.

Beim Einzug eines Partners benötigt die Verwaltung eine Vorvermieterbescheinigung des bisherigen Vermieters. Anschließend tritt der Partner durch eine Nachtragsvereinbarung mit den gleichen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis ein.

Beim Auszug eines Partners benötigen wir eine Kündigung mit den Unterschriften beider Vertragspartner und einen Einkommensnachweises des verbleibenden Vertragspartners.

Ich möchte einen Hund in meiner Wohnung halten. Was muss ich tun?

Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (ausgenommen giftige bzw. gefährliche Reptilien oder Insekten). In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung der Verwaltung, in allen anderen Fällen ist die Zustimmung der Verwaltung erforderlich.

Nachbarschaftsstreit und Lärmbelästigung. Was kann ich tun?

Grundsätzlich bitten wir Sie, Unstimmigkeiten mit anderen Mietern direkt und ohne Umwege anzusprechen. Meist findet sich eine Lösung durch das direkte Gespräch und gegenseitige Rücksichtnahme.

Sollte eine Lösung auf diesem Wege allerdings nicht möglich sein, stehen wir Ihnen natürlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Damit es uns möglich ist, gegen Ruhestörungen und sonstige Belästigungen vorzugehen, ist eine konkrete Darstellung der Verletzungen des Hausfriedens (wie Ruhestörungen, Drohungen, Beleidigungen oder sonstige Belästigungen) mit Angabe von Daten und Uhrzeiten erforderlich. Wichtig ist, dass nicht allgemeine Beanstandungen wiedergegeben („stört ständig“, „ist sehr laut, auch nachts“, „kann nicht mehr schlafen“, „beschimpft / bedroht…“ usw.), sondern jeweils bestimmte Vorfälle beschrieben werden.

Anbei der Hinweis, dass die Rechtsprechung gerade in Mehrfamilienhäusern Geräusche spielender Kinder als „natürliches Verhalten“ bezeichnet (Lachen, Weinen, Schreien…). Diese Ortsüblichkeit richtet sich nicht danach, was Nachbarn möglicherweise als wünschenswert empfinden, sondern in der Tat nach den elementaren Bedürfnissen der Kinder.

Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten sind Kosten, die durch die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden laufend entstehen. Unser Ziel ist, eine gerechte Kostenumlage durchzuführen, auch wenn eine verursachungsgerechte Aufteilung nicht immer möglich ist. Die unterschiedlichen Betriebskostenarten sind in der Betriebskostenverordnung (kurz: BetrKV) verankert.

Ein Überblick:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung, Niederschlagswassergebühren
  • Entwässerung
  • Heizungskosten
  • Kosten der Warmwasserversorgung
  • Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  • Aufzugskosten
  • Straßenreinigung und Abfallbeseitigung
  • Hausreinigung und Schädlingsbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Allgemeinstromversorgung
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hauswart
  • Rundfunk- und Fernsehanschluss
  • maschinelle Wascheinrichtungen
  • Sonstige Betriebskosten (im Dauernutzungsvertrag gesondert vereinbart)
Breitbandkabelanschluss

Unsere Wohnungen sind neben einer Festnetztelefondose auch mit einem Breitbandkabelanschluss für Fernsehen/ Internet/ Telefon versehen. Zur Nutzung des Breitbandkabelanschlusses schließen Sie als Wohnungsnutzer mit dem Kabelnetzbetreiber, URBANA TELEUNION Rostock GmbH & Co. KG, einen separaten Versorgungsvertrag ab. Nutzen Sie dazu den Link zum Internetportal oder besuchen Sie die infocity-Kundenzentren in Rostock.

Das Beratungstelefon erreichen Sie unter: 0381 405880

Das Störungstelefon erreichen Sie unter: 0381 448787

Verteilung der Betriebskosten

Die Verteilung der Betriebskosten erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit. Ausnahmen dieser Regelung ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften oder mietvertraglichen Vereinbarungen.

Hierunter fallen die Kosten für:

  • Wasserversorgung und Entwässerung, sofern Wohnungszwischenzähler vorhanden
  • Heizungskosten
  • Kosten der Warmwasserversorgung
  • Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgung
  • Rundfunk- und Fernsehanschluss
Wann liegt eine Havarie vor?

Havarien sind zum Beispiel:

  • Brände in einer Wohnung oder in anderen Wohngebäudeteilen
  • Erhebliche Schäden an Rohrleitungen der Kalt- und Warmwasserversorgung, der Heizung oder der Abwasserbeseitigung, die mehrere Wohnungen oder das gesamte Wohngebäude betreffen
  • Ausfall der Wärmeversorgung im gesamten Wohngebäude
  • Ausfall der Versorgung mit Kalt- und/oder Warmwasser im gesamten Wohngebäude
  • Ausfall der Gasversorgung im gesamten Wohngebäude
  • Ausfall der Versorgung mit Elektroenergie im gesamten Wohngebäude
Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung sichert Sie im Falle von Einbruch, Diebstahl, Feuer, Hagel und Sturm gegen aufgetretene Schäden am gesamten beweglichen Inventar Ihrer Wohnung ab.
Sogar bei einem entstandenen Leitungswasserschaden übernimmt die Hausratversicherung die Schadensregulierung an Ihrem Eigentum.
Wobei die Gebäudeversicherung des Vermieters alle Schäden am Gebäude und an der Wohnung übernimmt.

Ich bin in Not geraten und kann meine Miete nicht mehr bezahlen. Was kann ich tun?

Melden Sie sich umgehend bei uns – gemeinsam finden wir eine Lösung. Wir beraten Sie, wenn Sie beispielsweise in Zahlungsverzug geraten sind. Bedenken Sie, dass bei wachsenden Mietschulden der Verlust der Wohnung droht.

Wie übergebe ich meine Wohnung wenn ich ausziehe?

Beim Auszug aus der Wohnung hat das Mitglied die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand an die Verwaltung zurückzugeben. Eventuelle Ein- und Umbauten sind zu entfernen und entstandene Schäden zu beseitigen. Ggf. muss die Wohnung neu gemalert werden.

Darüber hinaus sind alle zur Wohnung und zum Haus gehörenden Schlüssel an die Verwaltung zurückzugeben. Für fehlende Schlüssel werden entsprechende Kosten für die Nachfertigung berechnet.

Welche Kündigungsfrist gilt für Wohnungen?

Die Kündigung beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Monats rechtswirksam. Denken Sie daran, dass die Kündigung von allen Mietparteien unterzeichnet werden muss.