Unsere Leistungen

WEG- Verwaltung

Die Verwaltung fremden Eigentums ist seit dem Jahr 1990 ein fester Bestandteil unserer Verwaltertätigkeit.

Sie besitzen Immobilien und suchen einen kompetenten Verwalter?

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Die Verwaltung fremden Eigentums ist seit dem Jahr 1990 ein fester Bestandteil unserer Verwaltertätigkeit.

Unsere käufmännischen Mitarbeiter verfügen über eine solide Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bzw. Immobilienkaufmann. Sie werden in regelmäßigen Abständen durch IVD-Lektoren, Rechtsanwälte und Steuerberater geschult und besuchen entsprechende Fachseminare. Weiterhin sind im Unternehmen 6 Hausmeister zur Betreuung der verwalteten Objekte fest eingebunden.

Die Zugehörigkeit unseres Unternehmens zum Immobilienverband Deutschland ist für uns Verpflichtung, da die Betreuung der derzeitigen Miet- und Eigentumswohnungen, viele davon bereits seit mehr als 18 Jahren, eine fachgerechte Tätigkeit verlangt. 

Wohnungseigentümer wünschen sich eine professionelle Verwaltung, Wohnungen zum Wohlfühlen, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit. Dieser Aufgabe fühlen wir uns gewachsen. Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung.

Wir übernehmen die kaufmännische Verwaltung für das gesamte gemeinschaftliche Eigentum und sind Ansprechpartner für die Bewohner. Dies umfasst konkret folgende Leistungen:

  • Führung der Beschlussversammlung
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen
  • Abmahnung von Hausgeldrückständen
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Erstellung der jährlichen Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung
  • Erstellung der jährlichen Einzelabrechnungen für die Eigentümer
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
  • Erledigung von Versicherungsformalitäten
  • Reparaturabwicklung am Gemeinschaftseigentum
  • Veranlassung regelmäßiger Überprüfungen technischer Anlagen am Gemeinschaftseigentum
  • Zusammenarbeit mit Bauingenieuren und Gutachtern
  • Vornahme und Überwachung des Zahlungsverkehrs für das betreffende Objekt
  • Verwaltung Ihres Sondereigentums, einschl. Neuvermietung, Abrechnung und Überwachung des Zahlungsverkehrs
  • Bei Notwendigkeit – Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines Rechtsstreites